++Energie++ Kündigungsrecht nach Steuererhöhung++
Erhöht sich der Strompreis, weil Steuern oder Umlagen steigen, steht Kunden laut Bundesgerichtshof (Az.:VIII ZR 163/16) ein Sonderkündigungsrecht zu. Anderlautende Klauseln im Vertrag sind unwirksam.
Quelle: Neue Post 39/2017