Die Frische-Lüge
Was nur wenige wissen: Die Bezeichnung "frisch gebacken" ist kein geschützer Begriff.
Im Lebensmittelrecht fehlen dazu konkrete Vorschriften. So dürfen sich sogar reine Aufbackbetriebe, die nur halbfertige oder sogar fertige Brötchen im Automaten aufbacken, "Bäckerei" oder "Bäcker" nennen und ihre Produkte als "frisch gebacken" deklarieren.
In Wahrheit kommen die Brötchen als tiefgerfrorene Teiglinge aus Osteuropa oder sogar aus Asien.
Quelle: TV Hören und Sehen 31/17